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Unternehmen

Gewappnet sein.

Zwischen Ankündigung und Prü-

fungstermin liegen im Schnitt nur zwei Wochen. Dann

will der Prüfer alle steuerrelevanten Dokumente des

Prüfzeitraums sehen. Gut für den, der sie grundsätz-

lich so speichert, dass sie für den Prüferexport ausge-

legt sind – ohne den steuerlich irrelevanten Mail- oder

Schriftverkehr.

Wissen, was relevant ist.

Der Prüfer darf auf alle IT-Sys-

teme, die steuerlich relevante Belege produzieren oder

Geschäftsvorfälle verarbeiten, zugreifen. Fordern darf

er nur steuerrelevante Dokumente des Prüfungszeit-

raums, verwenden darf er jedoch alles, was er in die

Finger bekommt. Steuerlich Relevantes von Unwichti-

gem zu trennen, ist die Aufgabe des Unternehmens.

Dokumentenmanagement einsetzen.

Ein Dokumen-

ten-Management-System (DMS) leistet hier wichtige

Dienste. Es muss allerdings einige Kriterien erfüllen.

Rechtssichere Aufbewahrung und langfristig gesicher-

ter Zugriff sind dabei nur die Basis.

proALPHA bietet für das Trennen prüfungsrelevanter

Dokumente die Möglichkeit, diese auf der Grundlage

von Belegarten bereits mit der Anlage zu kennzeich-

nen. Volltext- und schlagwortbasierte Suche helfen

beim Auffinden unstrukturierter Dokumente.

Plausibilität prüfen.

Gut, wenn man Auffälligkeiten

noch vor der Betriebsprüfung auf Knopfdruck feststel-

len kann. Das erfordert ein starkes und intuitiv bedien-

bares Data Mining- und Analyse-Tool für große Daten-

mengen und Ad-hoc-Abfragen.

Checkliste für

die digitale Betriebsprüfung

Neun Tipps – Damit alles glatt läuft

Zugriff für Prüfer gewährleisten.

Die Prüfer haben die

Wahl zwischen drei Zugriffsarten, auf die man vorbe-

reitet sein sollte: Bei der unmittelbaren Variante arbei-

ten sie im Unternehmen mit limitiertem Zugang zu den

betrieblichen IT-Systemen, aber mit vollem Zugriff auf

alle Auswertungsfunktionen. Beim mittelbaren Zugriff

unterstützt ein Mitarbeiter den Prüfer, wertet auf An-

weisung die Daten aus und stellt die Ergebnisse bereit.

Beim digitalen Zugriff wird den Behörden ein Daten-

träger mit steuerrelevanten Informationen überlassen.

Rücksicht fordern.

Bei der Prüfung müssen sich die Be-

hörden an Regeln halten. Das Unternehmen kann bei-

spielsweise einen Antrag auf das Verlegen der Prüfung

zum Steuerberater stellen – oder auf das Verschieben

der Prüfung. In jedem Fall aber braucht es eine plau-

sible Begründung. Dazu zählen etwa Messetermine,

Betriebsurlaub, Jahresabschluss, Hochsaison oder der

Urlaub des hauptverantwortlichen Mitarbeiters.

Mitarbeiter informieren.

Steht die Prüfung ins Haus,

sollte jeder seine Rolle kennen. Zwar hat der Prüfer das

Recht, jeden Mitarbeiter zu befragen. Trotzdem emp-

fiehlt es sich, nur die auskunftsberechtigten Mitarbeiter

dem Prüfer bekannt zu machen. Alle übrigen Mitarbei-

ter dürfen auf diese Kollegen verweisen und müssen

nur Fragen zum eigenen Lohn oder Gehalt beantwor-

ten. Auf keinen Fall dürfen sie dem Prüfer Unterlagen

überlassen.

Ausbilden und kontrollieren.

Die gesetzlichen Aufzeich-

nungs- und Dokumentationspflichten sind umfang-

reich und ändern sich oft. Das betrifft insbesondere die

Seit 2015 wissen Unternehmen endlich genau, welche Anforderungen für eine digitale Betriebs-

prüfung gelten. Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Bü-

chern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“

definieren, was wie vorliegen muss. Die folgende Checkliste erleichtert die Vorbereitung.